Die Chance
Thursday 01 November 2007
Sehr geehrte Frau Miller
ich habe einen inneren Konflikt und bitte Sie um Rat.Ich bin von meinem Vater bis zu meinem 16. Jebensjahr auf schwere Weise misshandelt worden. Mein Vater ist nun verstorben und ich habe erfahren, dass er mich enterbt hat und mir auch meinen Pflichtteil entzogen hat. Soll ich das Testament anfechten? Werden nicht im Rahmen eines Prozesses wieder zu viele Erinnerungen wach gerufen? Kann ich je mit dem geerbten Geld glücklich werden?
Vielen dank für Ihren Rat
AM: Natürlich können Sie das Testament anfechten. Ich denke, dass Sie das sich selber und Ihrer Würde schulden. Die Erinnerungen werden Ihnen nicht schaden, im Gegenteil, sie werden Ihnen helfen, sich für Ihre Rechte zu wehren und die GANZE Wahrheit zu integrieren, die Gemeinheit der Mißhandlungen UND der Enterbung. Man stirbt nicht an der Wahrheit, man erkrankt aber oft an der Selbstlüge, außer man rächt sich an den eigenen Kindern für die lebenslangen Lügen. Offensichtlich hat Ihr Vater gerade dies getan. Sie haben das RECHT auf Ihren Pflichtteil, und ich hoffe, dass Sie ihn genießen können, weil der gewonnene Kampf der Erwachsenen das Kind trösten kann, das sich damals nicht hat wehren können. Suchen Sie sich einen starken, klaren Anwalt und erzählen Sie ihm alles. Sie brauchen sich nicht zu schämen für das, was andere getan haben.